
AGPL-3.0
AGPL-3.0 ist eine Lizenz für frei verfügbare Software. Sie verlangt, dass jeder, der das Programm verändert und über das Internet anbietet, den veränderten Programmtext offenlegt.
Wer ein Programm schreibt, besitzt daran ein Urheberrecht und darf festlegen, was andere damit tun dürfen. Diese Erlaubnis steht in einem Text, der Lizenz heißt. AGPL-3.0 ist eine solche Lizenz, und zwar eine sehr freigiebige mit einer klaren Bedingung. Sie erlaubt jedem, das Programm zu benutzen, zu kopieren, zu verändern und weiterzugeben. Im Gegenzug verlangt sie, dass die veränderte Version wieder unter denselben Bedingungen offengelegt wird. Der volle Name lautet GNU Affero General Public License, Version 3; die Zahl bezeichnet die aktuelle Fassung von 2007.
Die Lücke, die Affero schließen sollte
Ältere Lizenzen dieser Familie knüpften die Offenlegungspflicht daran, dass man die Software an andere weitergibt. Das passte gut in eine Zeit, in der Programme auf CDs verkauft wurden. Heute läuft Software oft auf fremden Servern, und Nutzer greifen nur über den Browser darauf zu. Dann gibt der Anbieter das Programm nie heraus, verdient aber trotzdem daran.
Diese Lücke wird oft ASP-Lücke genannt, nach dem englischen Begriff für Anbieter von Software als Onlinedienst. AGPL-3.0 schließt sie mit einem einzigen zusätzlichen Absatz. Sobald Nutzer über ein Netzwerk mit dem Programm arbeiten, müssen sie den Programmtext angeboten bekommen. Auch dann, wenn niemand eine Datei herunterlädt.
Für die KI-Branche ist das inzwischen ein handfestes Thema. Viele Werkzeuge für Datenbanken, Suchsysteme oder Modellbetrieb erscheinen unter AGPL-3.0. Große Anbieter meiden solche Bausteine häufig in eigenen Produkten. Manche Firmen setzen die Lizenz deshalb bewusst ein: Konkurrenten sollen den Code nicht stillschweigend in geschlossene Dienste einbauen.
Was das Copyleft konkret verlangt
Das Prinzip dahinter heißt Copyleft, ein Wortspiel zu Copyright. Es bedeutet: Die Freiheiten bleiben an der Software kleben. Wer sie verändert und weitergibt, muss dieselben Freiheiten mitgeben. Man darf also nichts nehmen, verbessern und das Ergebnis dann verschließen.
In der Praxis heißt das drei Dinge. Erstens muss der komplette Programmtext der eigenen Version verfügbar sein, nicht nur ein Ausschnitt. Zweitens muss er unter AGPL-3.0 stehen, nicht unter einer strengeren Bedingung. Drittens müssen die Namen der ursprünglichen Autoren und die Lizenzhinweise erhalten bleiben.
Ein häufiger Irrtum: AGPL-3.0 verbietet kommerzielle Nutzung. Das ist falsch. Man darf mit AGPL-Software Geld verdienen, auch als bezahlter Onlinedienst. Nur geheim halten darf man die eigenen Änderungen nicht. Ebenso falsch ist die Sorge, schon das reine Benutzen eines Dienstes verpflichte zu irgendetwas. Die Pflichten treffen den Betreiber, nicht den Besucher einer Website.
AGPL im Vergleich zu MIT und GPL
Auf Plattformen für Programmtext wie GitHub steht bei jedem Projekt die Lizenz. Neben AGPL-3.0 begegnen dir dort vor allem zwei andere. Die MIT-Lizenz erlaubt fast alles und verlangt praktisch nichts zurück. Die GPL-3.0 verlangt Offenlegung, aber nur bei echter Weitergabe des Programms. AGPL-3.0 ist die strengste der drei, weil sie auch Onlinedienste erfasst.
Bekannte Beispiele sind die Cloud-Software Nextcloud, das Kartenwerkzeug Grafana in früheren Versionen und die Vektordatenbank Milvus. Auch in Meldungen über Lizenzwechsel taucht AGPL regelmäßig auf. Firmen steigen etwa von einer offenen auf eine strengere Lizenz um, wenn Cloud-Konzerne ihr Produkt weiterverkaufen.
Wenn du selbst programmierst, ist die Frage einfach zu stellen. Soll dein Code überall landen dürfen, auch in geschlossenen Produkten? Dann passt MIT. Soll jede Verbesserung wieder öffentlich werden, auch im Serverbetrieb? Dann passt AGPL-3.0. Bei kommerziellen Projekten lohnt es sich, vorher genau zu prüfen, welche fremden Bausteine man einbaut.