
AGPL
Die AGPL ist eine Lizenz für frei verfügbaren Programmcode, die verlangt, dass Änderungen wieder offengelegt werden. Ihre Besonderheit: Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Software nur als Online-Dienst angeboten und gar nicht verteilt wird.
Wer ein Programm schreibt, entscheidet mit einer Lizenz darüber, was andere damit tun dürfen. Die AGPL ist eine solche Lizenz, und sie gehört zu den strengsten unter den freien. Frei bedeutet hier: Jeder darf den Programmtext lesen, verändern und weitergeben. Die AGPL knüpft daran eine Bedingung. Wer die Software verändert und anderen Menschen zugänglich macht, muss seine veränderte Fassung ebenfalls offenlegen. Der volle Name lautet GNU Affero General Public License, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2007.
Die Lücke, die sie schließen sollte
Ältere freie Lizenzen wie die GPL wurden für eine Welt geschrieben, in der Software auf CDs verkauft oder heruntergeladen wurde. Ihre Offenlegungspflicht greift erst, wenn man das Programm an jemanden weitergibt. Genau das passiert bei Internetdiensten aber nie. Ein Unternehmen kann eine freie Software nehmen, sie stark verbessern und als Webdienst betreiben. Die Nutzer bekommen nur die Ergebnisse im Browser, nie das Programm selbst. Also besteht auch keine Pflicht, irgendetwas zurückzugeben.
Diese Situation nennt man in der Szene die Cloud-Lücke. Die AGPL schließt sie mit einem einzigen zusätzlichen Absatz. Er besagt sinngemäß: Wer die Software über ein Netzwerk für andere zugänglich macht, muss diesen Nutzern den vollständigen Programmtext anbieten. Ob eine CD den Besitzer wechselt, spielt keine Rolle mehr. Entscheidend ist, dass jemand den Dienst benutzt.
Für Unternehmen ist das ein ernstes Thema. Viele große Firmen verbieten ihren Entwicklern intern, AGPL-Code einzusetzen. Der Grund ist Vorsicht: Sobald AGPL-Bausteine in einem eigenen Produkt landen, könnte die Pflicht zur Offenlegung auf das ganze Produkt übergreifen. Ob das im Einzelfall wirklich so ist, hängt davon ab, wie eng die Teile miteinander verbunden sind. Diese Frage ist juristisch umstritten und selten eindeutig zu beantworten.
Was die Lizenz konkret verlangt
Der Kern ist das sogenannte Copyleft. Das ist ein Wortspiel mit Copyright und bedeutet: Die Freiheit wird vererbt. Wer AGPL-Code in sein eigenes Projekt einbaut, muss das gesamte entstandene Programm ebenfalls unter die AGPL stellen. Man kann sich also nicht einzelne Teile herausnehmen und die Bedingungen für den Rest abschalten.
Ein häufiger Irrtum lautet, die AGPL verbiete den kommerziellen Einsatz. Das stimmt nicht. Man darf AGPL-Software verkaufen, in einer Firma benutzen und damit Geld verdienen. Was man nicht darf, ist die Verbesserungen für sich behalten, während man sie anderen anbietet. Auch der private Gebrauch bleibt völlig frei. Wer eine Software nur auf dem eigenen Rechner verändert und niemandem zugänglich macht, schuldet niemandem etwas.
Ein verwandtes Modell heißt Dual Licensing, also doppelte Lizenzierung. Der Urheber bietet seine Software gleichzeitig unter der AGPL und unter einer kostenpflichtigen Lizenz an. Wer die Offenlegungspflicht akzeptiert, zahlt nichts. Wer sie umgehen will, kauft sich frei. Für kleine Firmen ist das oft die einzige Möglichkeit, mit offenem Code Geld zu verdienen.
AGPL in KI-Projekten und in den Nachrichten
Bekannte Programme unter der AGPL sind die Cloud-Software Nextcloud, das Analysewerkzeug Grafana in früheren Versionen und die Kartendienste von OpenStreetMap-nahen Projekten. Im KI-Bereich fällt vor allem die Bibliothek Ultralytics auf, mit der viele Entwickler Objekte in Bildern erkennen lassen. Wer sie in ein Produkt einbaut, muss entweder offenlegen oder eine kommerzielle Lizenz kaufen. Genau daraus entstehen regelmäßig Diskussionen in Entwicklerforen.
In Wirtschaftsnachrichten taucht die AGPL meist bei Lizenzwechseln auf. Mehrere Firmen haben ihre Projekte von lockeren Lizenzen auf die AGPL umgestellt, weil große Cloud-Anbieter deren Software als Dienst verkauft hatten, ohne etwas beizutragen. Solche Wechsel führen oft zu Streit in der Entwicklergemeinde. Manchmal spaltet sich ein Teil ab und führt die alte Version unter dem alten Namen weiter.
Wichtig ist noch eine Abgrenzung: Die AGPL ist eine Software-Lizenz, keine Modell-Lizenz. Für die trainierten Gewichte von KI-Modellen gelten meist eigene Bedingungen wie die Llama-Lizenz oder Apache 2.0. Ein Projekt kann also AGPL-Code mit einem ganz anders lizenzierten Modell kombinieren. Wer beides nutzt, muss beide Regelwerke getrennt prüfen.