
Stalking-Horse-Bidder
Ein Stalking-Horse-Bidder ist ein Erstkäufer, der bei einer Insolvenzauktion ein verbindliches Anfangsgebot abgibt und damit den Mindestpreis festlegt, zu dem das Unternehmen verkauft wird. Das Verfahren schützt den Käufer mit Sonderrechten und gibt dem insolventen Unternehmen gleichzeitig die Sicherheit, einen Käufer zu haben — selbst wenn kein besseres Angebot kommt.
Wenn ein Unternehmen pleitegeht, müssen Gläubiger — also alle, denen das Unternehmen Geld schuldet — so viel wie möglich zurückbekommen. Eine Möglichkeit dafür ist eine öffentliche Auktion: Das Unternehmen oder Teile davon werden meistbietend verkauft. Damit diese Auktion überhaupt stattfinden kann, braucht man einen ersten Bieter, der den Startschuss gibt. Dieser erste Bieter heißt Stalking-Horse-Bidder. Er verhandelt seinen Preis vorab mit dem insolventen Unternehmen, legt damit eine Untergrenze fest und gibt anderen Interessenten eine Orientierung. Das Besondere: Er bekommt dafür besondere Schutzrechte, die ihn dafür entschädigen, dass er das Risiko eingeht, am Ende vielleicht leer auszugehen.
Warum das Verfahren Auktionen erst möglich macht
Ohne einen Stalking-Horse-Bidder würde eine Insolvenzauktion oft gar nicht zustande kommen. Kein ernsthafter Käufer will monatelang ein insolventes Unternehmen prüfen, Gutachten bezahlen und einen Vertrag aushandeln — nur um dann in einer Auktion von jemandem überboten zu werden, der sich diese Mühe gespart hat. Dieses Problem nennt man das Trittbrettfahrer-Problem: Andere profitieren von der Vorarbeit, ohne sie selbst zu leisten.
Das Stalking-Horse-Verfahren löst dieses Problem, indem es den Erstbieter entschädigt. Er bekommt vertraglich zugesicherte Vorteile, die seine Ausgaben absichern, falls er die Auktion verliert. So hat er einen Grund, die riskante Vorarbeit überhaupt zu leisten. Für Gläubiger ist das ebenfalls gut: Ein verbindliches Eröffnungsgebot bedeutet, dass sie im schlimmsten Fall wenigstens diesen Mindestpreis erhalten.
Ablauf und Schutzrechte des Erstbieters
Der Stalking-Horse-Bidder verhandelt zunächst privat mit dem insolventen Unternehmen und seinem Insolvenzverwalter einen Kaufvertrag. Dieser Vertrag legt den Preis, die Bedingungen und die Schutzrechte fest. Anschließend genehmigt ein Insolvenzgericht das Verfahren, und die Auktion wird öffentlich ausgeschrieben.
Die wichtigsten Schutzrechte sind die sogenannte Break-up Fee und die Expense Reimbursement. Die Break-up Fee ist eine Entschädigungszahlung, die der Erstbieter erhält, wenn ein anderer Bieter gewinnt — typischerweise zwischen ein und drei Prozent des Kaufpreises. Die Expense Reimbursement erstattet ihm außerdem seine Prüfungskosten, etwa für Anwälte und Gutachter. Zusätzlich legen viele Verträge einen Mindestüberbietungsbetrag fest, sodass konkurrierende Angebote spürbar höher liegen müssen, um den Stalking-Horse-Bidder zu verdrängen.
Verliert der Erstbieter die Auktion, war sein Einsatz also nicht umsonst: Er bekommt Geld zurück, auch wenn er das Unternehmen nicht kauft. Gewinnt er, kauft er zu dem Preis, den er ohnehin bereit war zu zahlen. Die Auktion selbst sorgt dafür, dass dieser Preis im Wettbewerb noch gestiegen ist — zum Vorteil der Gläubiger.
Stalking-Horse-Bidder in Tech- und Startup-Insolvenzen
Das Verfahren stammt aus dem US-amerikanischen Insolvenzrecht, konkret aus dem sogenannten Chapter-11- oder Chapter-7-Verfahren, und ist dort seit Jahrzehnten üblich. In der Tech-Welt ist es besonders bekannt, weil Start-ups und Technologieunternehmen bei Insolvenzen oft wertvolle Vermögenswerte besitzen — Patente, Software, Kundendaten oder Marken — die sich gut versteigern lassen.
Ein bekanntes Beispiel aus der jüngeren Geschichte ist die Insolvenz der Kryptobörse FTX im Jahr 2022. Bei der anschließenden Versteigerung von Unternehmensteilen und Tochtergesellschaften spielten Stalking-Horse-Bidder eine zentrale Rolle, um überhaupt verbindliche Ausgangspreise zu etablieren. Auch bei der Insolvenz des Streamingdienstes Veoh oder des Smartphone-Herstellers Palm tauchte das Verfahren auf.
In der Finanzberichterstattung begegnet man dem Begriff immer dann, wenn über einen möglichen Käufer eines insolventen Tech-Unternehmens spekuliert wird. Wer als Stalking-Horse-Bidder genannt wird, hat meist schon monatelange Verhandlungen hinter sich — und gilt als ernsthaftester Interessent, auch wenn am Ende jemand anderes den Zuschlag bekommt.