Microstock
Microstock bezeichnet den Verkauf von Fotos, Grafiken und Videos über große Internetplattformen zu sehr niedrigen Preisen. Statt einzelne Bilder teuer zu verkaufen, verdienen Anbieter dort an sehr vielen kleinen Verkäufen.
Wer eine Website, eine Werbeanzeige oder eine Präsentation gestaltet, braucht oft Bilder. Die selbst zu fotografieren, ist meistens zu teuer und zu aufwendig. Deshalb gibt es große Internetplattformen, auf denen fertige Fotos, Grafiken und kurze Videos bereitliegen. Microstock ist der Name für diesen Markt, wenn die Preise sehr niedrig sind: oft nur wenige Euro pro Bild oder ein Monatsabo für viele Downloads. Der Vorsilbe « micro » steckt genau das drin: der einzelne Verkauf bringt wenig Geld ein. Verdient wird über die schiere Menge, weil dasselbe Bild tausendfach verkauft werden kann.
Warum Bilder plötzlich Cent-Beträge kosten
Vor dem Internet lief der Bilderhandel anders. Agenturen verkauften ein einzelnes Foto an einen einzelnen Kunden, und das kostete schnell mehrere hundert Euro. Man nennt dieses ältere Modell heute Macrostock. Der Preis richtete sich danach, wie groß und wie prominent ein Bild verwendet wurde. Ein Titelbild für eine Zeitschrift war teurer als eine kleine Abbildung im Innenteil.
Microstock hat diese Logik umgedreht. Der Kunde zahlt einen festen niedrigen Betrag und darf das Bild in vielen Zusammenhängen nutzen. Dadurch wurden Bilder für kleine Firmen, Blogs und Vereine überhaupt erst bezahlbar. Gleichzeitig sank der Verdienst pro Bild für die Fotografen drastisch. Wer damit Geld verdienen will, braucht heute eher tausend gute Bilder als zehn perfekte.
Wichtig ist dieser Markt aber noch aus einem zweiten Grund. Die Plattformen haben über Jahre riesige, sauber beschriftete Bildersammlungen aufgebaut. Zu jedem Foto gehören Stichwörter, Kategorien und Verkaufszahlen. Genau solche beschrifteten Sammlungen sind extrem wertvoll, um Computerprogramme zu trainieren, die selbst Bilder erzeugen können.
Vom Upload bis zur Lizenz
Der Ablauf ist bei allen Plattformen ähnlich. Ein Fotograf lädt Bilder hoch und versieht sie mit Stichwörtern, damit die Suche sie findet. Danach prüft die Plattform, ob die technische Qualität stimmt und ob rechtliche Probleme drohen. Abgelehnt wird zum Beispiel, wenn ein fremdes Logo oder das Gesicht einer Person ohne Einverständnis zu sehen ist. Für erkennbare Personen braucht es eine unterschriebene Einwilligung, das sogenannte Model Release.
Kauft jemand das Bild, erhält er keine Eigentumsrechte, sondern eine Lizenz. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, das Bild in bestimmten Grenzen zu benutzen. Üblich ist die Form « royalty-free »: einmal zahlen, danach beliebig oft verwenden. Verboten bleibt trotzdem meist der Weiterverkauf des Bildes als solches. Der Fotograf bekommt vom Verkaufspreis einen Anteil, häufig zwischen 15 und 40 Prozent.
Ein verbreiteter Irrtum ist, royalty-free bedeute kostenlos. Das stimmt nicht. Gemeint ist nur, dass keine zusätzlichen Gebühren pro Verwendung anfallen. Kostenlose Bilder gibt es separat, etwa unter Lizenzen wie Creative Commons.
Microstock in den KI-Schlagzeilen
Man begegnet Microstock-Bildern täglich, ohne es zu merken. Das lächelnde Team im Büro auf der Website einer Versicherung stammt fast sicher von einer solchen Plattform. Bekannte Anbieter sind Shutterstock, Adobe Stock, iStock und Depositphotos. Auch Nachrichtenseiten greifen darauf zurück, wenn zu einem Thema kein eigenes Foto existiert.
In den Wirtschaftsnachrichten taucht die Branche seit einigen Jahren regelmäßig auf, und zwar wegen KI. Bildgeneratoren erzeugen auf Zuruf neue Motive und machen einfachen Stockfotos direkt Konkurrenz. Manche Plattformen haben deshalb ihre Bilderarchive gegen Bezahlung an KI-Firmen lizenziert. Andere wurden verklagt, weil ihre Bilder ohne Erlaubnis zum Training verwendet worden sein sollen.
Für Fotografen hat sich damit eine unangenehme Lage ergeben. Ihre Bilder helfen einer Technik auf die Beine, die ihnen später Aufträge wegnehmen kann. Mehrere Plattformen zahlen inzwischen kleine Ausgleichsbeträge an die Urheber. Ob das langfristig reicht, ist offen und wird gerade vor Gerichten und in Gesetzen geklärt.