Lock-up-Periode

Lock-up-Periode

Die Lock-up-Periode ist ein vertraglich vereinbarter Zeitraum nach dem Börsengang eines Unternehmens, in dem Gründer, Mitarbeiter und frühe Geldgeber ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. Sie dauert meist 90 bis 180 Tage und soll verhindern, dass der Kurs direkt nach dem Start durch massenhafte Verkäufe einbricht.

Wenn ein Unternehmen zum ersten Mal an die Börse geht, verkauft es Anteile an sich selbst. Solche Anteile heißen Aktien, und wer sie besitzt, gehört dem Unternehmen zu einem winzigen Teil. Viele Menschen besitzen aber schon vorher Anteile: die Gründer, langjährige Mitarbeiter und Geldgeber, die früh investiert haben. Diese Gruppe darf ihre Anteile nach dem Börsenstart eine Zeit lang nicht verkaufen. Genau dieser Sperrzeitraum ist die Lock-up-Periode. Er wird vorher vertraglich festgelegt und dauert typischerweise 90 bis 180 Tage.

Warum der Kurs sonst kippen würde

Der Preis einer Aktie entsteht aus Angebot und Nachfrage. Wollen plötzlich sehr viele Besitzer verkaufen, aber kaum jemand kaufen, fällt der Preis. Ohne Sperrfrist könnten am ersten Handelstag hunderte Altbesitzer gleichzeitig aussteigen. Der Kurs würde einbrechen, bevor sich überhaupt ein realistischer Preis gebildet hat.

Die Lock-up-Periode ist deshalb auch ein Vertrauenssignal. Wer als Gründer ein halbes Jahr lang nicht verkaufen darf, sitzt im selben Boot wie die neuen Anleger. Fällt der Kurs, verliert er selbst Geld. Investoren lesen das als Zeichen, dass die Insider an ihr eigenes Unternehmen glauben.

Umgekehrt beobachten Anleger das Ende der Frist sehr genau. Der Tag, an dem die Sperre ausläuft, heißt Lock-up-Expiry. Nicht selten fällt der Kurs in den Tagen davor, weil der Markt zusätzliche Verkäufe erwartet. Bei einigen bekannten Technologiefirmen lag der Rückgang rund um diesen Termin im zweistelligen Prozentbereich.

Wer die Sperre festlegt und wie sie endet

Die Lock-up-Periode steht nicht im Gesetz. Sie ist eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und den Banken, die den Börsengang organisieren. Diese Banken heißen Emissionsbanken und sind dafür verantwortlich, dass die Aktien zu einem stabilen Preis platziert werden. Sie bestehen auf der Sperre, weil ein sofort abstürzender Kurs auch ihrem Ruf schadet.

Betroffen sind fast immer alle sogenannten Insider. Dazu zählen Vorstände, Gründer, Mitarbeiter mit Aktienoptionen und Risikokapitalgeber. Kleinanleger, die am ersten Handelstag Aktien kaufen, sind nie betroffen. Sie dürfen jederzeit wieder verkaufen.

Moderne Verträge lösen die Sperre oft nicht auf einen Schlag. Verbreitet sind Stufenmodelle: Nach 90 Tagen wird ein Viertel der Anteile frei, nach 180 Tagen der Rest. Manche Verträge enthalten eine Kursklausel. Liegt der Kurs deutlich über dem Ausgabepreis, endet die Sperre früher. Die Banken können außerdem einzelne Verkäufe vorzeitig genehmigen.

Lock-ups bei KI-Börsengängen und Kryptoprojekten

In Wirtschaftsnachrichten taucht der Begriff immer dann auf, wenn ein bekanntes Unternehmen frisch an der Börse ist. Nach Börsengängen von Chip- und KI-Firmen berichten Medien regelmäßig über den anstehenden Lock-up-Expiry. Analysten rechnen dann öffentlich vor, wie viele Millionen Aktien zusätzlich auf den Markt kommen könnten. Diese Zahl nennt man den Angebotsüberhang.

Auch außerhalb klassischer Börsengänge gibt es das Prinzip. Bei Kryptoprojekten werden neue digitale Münzen häufig nach einem festen Zeitplan freigegeben, damit das Team sie nicht sofort verkauft. Man spricht dort meist von Vesting statt von Lock-up. Die Idee dahinter ist dieselbe.

Ein häufiger Irrtum: Das Ende der Sperre bedeutet nicht, dass tatsächlich verkauft wird. Es bedeutet nur, dass verkauft werden darf. Viele Gründer halten ihre Anteile jahrelang weiter. Wer eine Aktie kurz nach einem Börsengang kauft, sollte das Datum trotzdem kennen — es ist ein bekannter Termin für erhöhte Kursschwankungen.

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