Stimmrechtsaktien

Stimmrechtsaktien

Stimmrechtsaktien sind Firmenanteile, die ihrem Besitzer erlauben, bei den Entscheidungen des Unternehmens mitzustimmen. Bei vielen Technologiekonzernen gibt es zwei Aktiensorten: eine mit viel Stimmgewicht für die Gründer und eine mit wenig oder gar keinem für normale Anleger.

Eine Aktie ist ein kleiner Anteil an einem Unternehmen. Wer sie kauft, gehört ein Stück weit zur Firma und darf mitreden. Genau dieses Mitreden nennt man Stimmrecht: Einmal im Jahr treffen sich die Eigentümer, und dort wird über wichtige Fragen abgestimmt. Es geht etwa darum, wer das Unternehmen kontrolliert oder ob ein Teil des Gewinns ausgeschüttet wird. Stimmrechtsaktien sind die Anteile, die bei solchen Abstimmungen zählen. Und nicht jeder Anteil zählt gleich viel: Manche Firmen geben verschiedene Sorten von Anteilen aus, und eine Sorte hat dann mehr Gewicht als die andere.

Warum Gründer die Kontrolle behalten wollen

Ein Unternehmen, das an die Börse geht, verkauft Anteile an fremde Leute. Damit gibt es normalerweise auch Macht ab. Wer genug Anteile besitzt, kann die Firmenleitung austauschen. Viele Gründer wollen das verhindern. Sie fürchten, dass Investoren nur auf den kurzfristigen Gewinn schauen und langfristige Projekte stoppen.

Die Lösung sind zwei Aktienklassen. Die Gründer behalten Anteile, bei denen eine Aktie zehn oder mehr Stimmen bringt. Das Publikum bekommt Anteile mit einer Stimme oder ganz ohne. So kann ein Gründer nur fünf Prozent des Firmenwerts besitzen und trotzdem die Mehrheit der Stimmen kontrollieren. Bei Meta ist genau das der Fall: Mark Zuckerberg hält einen kleinen Teil des Kapitals, aber die Stimmenmehrheit.

Für Anleger ist das ein zweischneidiges Schwert. Sie profitieren, wenn der Gründer eine gute Vision hat und sie ungestört umsetzen kann. Sie sind aber machtlos, wenn er Fehler macht. Große Fondsgesellschaften kritisieren solche Strukturen deshalb regelmäßig. Manche Börsenindizes haben Firmen mit ungleichen Stimmrechten zeitweise sogar ausgeschlossen.

Wie die Stimmen verteilt und gezählt werden

Grundregel ist zunächst: eine Aktie, eine Stimme. Wer tausend Aktien hält, hat tausend Stimmen. Abgestimmt wird auf der Hauptversammlung, dem jährlichen Treffen der Eigentümer. Man muss dort nicht persönlich erscheinen. Meist gibt man seine Stimme vorab online oder per Vollmacht ab.

Bei einer Struktur mit mehreren Klassen wird diese Grundregel aufgeweicht. Die Klasse für die Öffentlichkeit bringt eine Stimme pro Aktie. Die Klasse der Gründer bringt zehn Stimmen pro Aktie. Wirtschaftlich sind beide Sorten oft gleich viel wert, sie bekommen also denselben Anteil am Gewinn. Nur die Macht ist ungleich verteilt. Bei Alphabet, dem Google-Mutterkonzern, gibt es sogar eine dritte Klasse ganz ohne Stimmrecht.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Stimmrechte immer teurer sind. Tatsächlich ist der Preisunterschied zwischen den Klassen oft klein, manchmal nur ein oder zwei Prozent. Der Grund: Solange ein Gründer ohnehin die Mehrheit hält, ist die einzelne Stimme praktisch wertlos. Viele solcher Konstruktionen enthalten außerdem eine Verfallsklausel. Verkauft der Gründer seine Anteile oder scheidet er aus, werden sie automatisch zu normalen Aktien.

Stimmrechte in Börsengängen und Übernahmeschlachten

Am häufigsten liest man von Stimmrechtsaktien, wenn ein Technologieunternehmen an die Börse geht. In den Unterlagen steht dann, welche Klasse verkauft wird und wie viele Stimmen die Gründer behalten. Snap trieb das 2017 auf die Spitze und verkaufte Aktien komplett ohne Stimmrecht. Käufer waren am Gewinn beteiligt, hatten aber null Einfluss.

Ein zweites Thema sind Übernahmen. Wer eine Firma kaufen will, braucht die Zustimmung der Stimmenmehrheit. Eine ungleiche Struktur macht feindliche Übernahmen praktisch unmöglich. Das schützt vor Angriffen, kann aber auch verhindern, dass Aktionäre ein gutes Angebot annehmen.

In Deutschland waren Mehrstimmrechtsaktien lange verboten. Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz von 2023 sind sie wieder erlaubt, allerdings mit Grenzen: höchstens zehn Stimmen pro Aktie. Ziel ist, junge Technologiefirmen für einen Börsengang in Deutschland statt in den USA zu gewinnen. Wer eine Aktie kauft, sollte deshalb im Wertpapierprospekt nachsehen, welche Klasse er eigentlich erwirbt.

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