Digital Markets Act

Digital Markets Act

Der Digital Markets Act ist ein Gesetz der Europäischen Union, das den größten Internetkonzernen feste Regeln vorschreibt. Es soll verhindern, dass sie ihre Marktmacht ausnutzen, und kleineren Anbietern faire Chancen sichern.

Der Digital Markets Act ist ein Gesetz der Europäischen Union. Es gilt seit 2023 und richtet sich an eine kleine Gruppe sehr großer Technologiekonzerne. Gemeint sind Firmen wie Apple, Google, Amazon, Meta und Microsoft. Diese Unternehmen kontrollieren Zugänge, an denen fast niemand vorbeikommt: App-Stores, Suchmaschinen, Betriebssysteme für Handys, große soziale Netzwerke. Wer dort nicht auftaucht, wird von Kunden praktisch nicht gefunden. Das Gesetz schreibt diesen Firmen deshalb vor, was sie tun müssen und was sie unterlassen müssen. Der deutsche Name lautet Gesetz über digitale Märkte, meist wird die englische Abkürzung DMA benutzt.

Was der DMA an der Macht der Plattformen ändern soll

Klassisches Wettbewerbsrecht greift erst, wenn ein Schaden schon entstanden ist. Behörden ermitteln, streiten sich jahrelang vor Gericht und verhängen irgendwann eine Strafe. In dieser Zeit ist der Markt oft schon entschieden. Digitale Märkte kippen nämlich schnell in Richtung eines einzigen Gewinners.

Der Grund dafür ist ein Selbstverstärkungseffekt. Ein soziales Netzwerk mit vielen Nutzern zieht weitere Nutzer an, weil dort die Freunde schon sind. Ein App-Store mit vielen Apps zieht Entwickler an, weil dort die Kunden sind. Kleine Konkurrenten haben dagegen kaum eine Chance, selbst wenn ihr Produkt besser ist.

Der DMA setzt deshalb vorher an, mit festen Verboten und Pflichten. Verstöße können mit bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden, bei Wiederholung mit bis zu zwanzig Prozent. Bei Konzernen mit hunderten Milliarden Umsatz sind das enorme Summen. Im Extremfall darf die EU-Kommission einem Unternehmen sogar Zukäufe verbieten.

Torwächter, Ver- und Gebote

Zentral ist der Begriff Gatekeeper, also Torwächter. So nennt der DMA ein Unternehmen, das einen wichtigen Zugang zum digitalen Markt kontrolliert. Wer dazugehört, entscheidet die EU-Kommission nach klaren Schwellen. Dazu zählen ein Jahresumsatz in Europa von mindestens 7,5 Milliarden Euro und mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU. Aktuell sind rund sieben Konzerne mit etwa zwei Dutzend Diensten so eingeordnet.

Für diese Dienste gilt dann eine Liste von Regeln. Ein Gatekeeper darf seine eigenen Produkte in Suchergebnissen nicht bevorzugen. Er muss zulassen, dass Nutzer vorinstallierte Apps löschen und Programme aus anderen Quellen installieren. Messenger-Dienste müssen sich für Nachrichten von fremden Messengern öffnen. Und Daten aus verschiedenen Diensten desselben Konzerns dürfen nicht ohne Einwilligung zusammengeführt werden.

Die Kontrolle liegt bei der EU-Kommission selbst, nicht bei nationalen Behörden. Die Unternehmen müssen von sich aus erklären, wie sie die Regeln einhalten. Reicht das der Kommission nicht, eröffnet sie ein Verfahren. Genau das ist mehrfach passiert, etwa gegen Apple wegen der Regeln in seinem App-Store.

Der DMA auf dem eigenen Handy und in den Nachrichten

Einige Folgen sieht man direkt auf dem Smartphone. In der EU fragen Browser bei der Einrichtung, welche Suchmaschine man haben will. Auf iPhones sind alternative App-Stores erlaubt, außerhalb Europas nicht. Manche Apps dürfen inzwischen auf Bezahlseiten außerhalb des Stores verlinken und sparen so die Gebühr des Plattformbetreibers.

In Wirtschaftsnachrichten tauchen vor allem die Strafen und Streitfälle auf. Es geht um Milliardenbußgelder, um Klagen der Konzerne gegen ihre Einordnung als Gatekeeper und um Beschwerden, Regeln würden nur zum Schein umgesetzt. Häufig verzögern Unternehmen auch neue Funktionen in Europa, weil sie rechtliche Fragen anführen. Kritiker nennen das eine Nebenwirkung des Gesetzes, andere halten es für Verhandlungstaktik.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einem ähnlich klingenden Gesetz. Der Digital Services Act regelt Inhalte, also etwa den Umgang mit Hassrede und Desinformation. Der Digital Markets Act regelt dagegen Wettbewerb und Marktmacht. Und der AI Act betrifft speziell künstliche Intelligenz. Die drei werden oft verwechselt, verfolgen aber verschiedene Ziele.

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