
Datenportabilität
Datenportabilität bedeutet, dass man die eigenen Daten von einem Anbieter mitnehmen und zu einem anderen übertragen kann. In der EU gibt es dafür seit 2018 ein gesetzliches Recht, das für Dienste wie soziale Netzwerke, Streaming-Anbieter oder Online-Shops gilt.
Wer einen Onlinedienst nutzt, hinterlässt dort eine Menge Informationen. Bei einem Musikdienst sind das die eigenen Playlists, bei einem sozialen Netzwerk die Fotos und Nachrichten, bei einem Fitnessarmband die aufgezeichneten Laufstrecken. Datenportabilität heißt: Diese Informationen gehören dem Nutzer, und er kann sie mitnehmen. Er darf sie in einer Datei herunterladen oder direkt an einen anderen Anbieter weiterreichen. Das Wort kommt vom lateinischen portare, also tragen. Gemeint ist die Möglichkeit, seine digitale Vergangenheit nicht zurücklassen zu müssen, wenn man den Dienst wechselt.
Warum Nutzer sonst festkleben
Ohne Datenportabilität entsteht ein Effekt, den Fachleute Lock-in nennen: Man bleibt bei einem Anbieter, weil ein Wechsel zu teuer wäre. Nicht teuer in Euro, sondern in verlorener Mühe. Wer zehn Jahre lang Playlists gepflegt hat, wechselt den Streamingdienst ungern, wenn dabei alles verloren geht. Der Anbieter muss dann gar nicht besser sein als die Konkurrenz. Es reicht, dass er die Daten festhält.
Genau deshalb ist Datenportabilität auch ein wettbewerbspolitisches Thema und nicht nur ein Datenschutzthema. Neue Anbieter haben es schwer, wenn Kunden ihre Historie nicht mitbringen können. Aufsichtsbehörden in der EU und in den USA sehen darin einen Grund, warum einige große Plattformen ihre Position so lange halten. Wenn Wechseln leicht wird, steigt der Druck auf die Etablierten, tatsächlich guten Dienst zu liefern.
Für KI-Dienste bekommt das Thema gerade neue Bedeutung. Ein Chatbot, den man monatelang genutzt hat, kennt Vorlieben, frühere Fragen und gespeicherte Notizen. Ob und wie sich dieser angesammelte Kontext zu einem anderen Anbieter mitnehmen lässt, ist bislang meist ungeklärt.
Vom Export-Knopf bis zur direkten Übertragung
Die einfachste Form ist der Download. Der Dienst packt die eigenen Daten in eine Datei, meist als ZIP-Archiv, und der Nutzer lädt sie herunter. Wichtig ist dabei das Dateiformat. Ein Stapel PDF-Dokumente ist zwar lesbar, aber für eine Maschine schwer weiterzuverarbeiten. Gefragt sind deshalb strukturierte Formate wie CSV oder JSON, bei denen jede Information klar beschriftet ist. Erst dann kann ein anderer Anbieter die Daten automatisch einlesen.
Die zweite Form ist die direkte Übertragung von Anbieter zu Anbieter. Dabei sprechen zwei Systeme über eine Schnittstelle miteinander, also über eine festgelegte technische Sprache für den Datenaustausch. Der Nutzer erteilt einmal die Erlaubnis, den Rest erledigen die Server. Genau das schreibt die europäische Datenschutz-Grundverordnung vor, soweit es technisch machbar ist.
Es gibt allerdings Grenzen. Das Recht gilt nur für Daten, die man selbst geliefert hat oder die bei der Nutzung entstanden sind. Nicht mitnehmen kann man, was der Anbieter daraus errechnet hat, etwa ein internes Kundenprofil oder eine Empfehlungsbewertung. Auch Daten anderer Menschen sind heikel: Ein Chatverlauf enthält immer auch die Nachrichten des Gegenübers.
Von der Steuererklärung bis zum Handywechsel
Im Alltag begegnet einem Datenportabilität öfter, als der sperrige Begriff vermuten lässt. Fast jede große Plattform hat in den Einstellungen eine Funktion wie Deine Daten herunterladen. Beim Wechsel von einem Android-Handy auf ein iPhone werden Kontakte und Fotos übertragen. Beim Bankenwechsel gibt es einen Kontowechselservice, der Daueraufträge mitnimmt. Auch Gesundheitsdaten sollen künftig zwischen Praxen und Kliniken wandern können.
In den Wirtschaftsnachrichten taucht der Begriff meist im Zusammenhang mit Regulierung auf. Der Digital Markets Act der EU verpflichtet besonders große Plattformen zu leichter Datenmitnahme und teils sogar dazu, ihre Messenger für andere zu öffnen. Der Data Act erweitert das auf Maschinen und vernetzte Geräte, etwa auf die Sensordaten eines Autos oder eines Traktors.
Ein verbreiteter Irrtum ist, Datenportabilität bedeute das Löschen der Daten beim alten Anbieter. Das ist ein anderes Recht, das Recht auf Löschung. Wer beides will, muss beides verlangen: erst exportieren, dann löschen lassen.