
DMA-Beschluss
Ein DMA-Beschluss ist eine förmliche Entscheidung der EU-Kommission auf Grundlage des Digital Markets Act, eines EU-Gesetzes für sehr große Digitalkonzerne. Damit legt die Kommission fest, wer unter das Gesetz fällt, ob ein Unternehmen es verletzt hat und welche Strafe oder Auflage folgt.
Die Europäische Union hat 2022 ein Gesetz für sehr große Digitalunternehmen verabschiedet. Es heißt Digital Markets Act, kurz DMA, und soll dafür sorgen, dass einige mächtige Konzerne ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Zuständig für die Durchsetzung ist die EU-Kommission, also die Regierungsbehörde der Europäischen Union in Brüssel. Wenn diese Behörde eine verbindliche Entscheidung auf Grundlage dieses Gesetzes trifft, nennt man das einen DMA-Beschluss. So ein Beschluss ist ein amtliches Dokument mit rechtlicher Wirkung, kein Ratschlag und keine Pressemitteilung. Er kann festlegen, welche Unternehmen unter das Gesetz fallen, ob eines der Unternehmen die Regeln gebrochen hat und was es nun tun oder zahlen muss.
Was für Apple, Google und Meta davon abhängt
Das Gesetz richtet sich nicht an alle Firmen, sondern nur an eine kleine Gruppe. Die EU nennt sie Gatekeeper, also Torwächter: Unternehmen, an denen kaum ein Nutzer und kaum ein Händler vorbeikommt. Dazu zählen bislang unter anderem Apple, Alphabet mit Google, Meta mit Facebook und Instagram, Amazon, Microsoft, ByteDance mit TikTok und Booking.com. Wer auf dieser Liste steht, muss Regeln einhalten, die für kleinere Wettbewerber nicht gelten.
Die Beträge machen deutlich, wie ernst das gemeint ist. Ein Verstoß kann mit bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden, bei Wiederholung mit bis zu zwanzig Prozent. Bei einem Konzern mit dreihundert Milliarden Euro Umsatz wären das theoretisch dreißig Milliarden Euro. In der Praxis lagen die ersten Bußgelder 2025 deutlich darunter, im Bereich mehrerer hundert Millionen Euro.
Wichtiger als das Geld sind oft die Auflagen. Ein Beschluss kann ein Unternehmen zwingen, sein Produkt technisch umzubauen. Dass man auf dem iPhone in der EU Apps auch außerhalb des offiziellen App Stores installieren kann, geht auf diesen Druck zurück. Solche Änderungen betreffen dann Millionen Geräte.
Vom Verdacht bis zur Geldbuße
Am Anfang steht meist ein Benennungsbeschluss. Darin stellt die Kommission fest, dass ein Unternehmen ein Gatekeeper ist, weil es bestimmte Schwellen bei Umsatz und Nutzerzahl überschreitet. Ab diesem Moment laufen Fristen: Das Unternehmen hat in der Regel sechs Monate, um seine Dienste an die Regeln anzupassen.
Vermutet die Kommission später einen Verstoß, eröffnet sie ein Verfahren. Sie fordert Unterlagen an, befragt Wettbewerber und prüft, wie ein Dienst technisch aufgebaut ist. Das Unternehmen darf Stellung nehmen und eigene Argumente vorlegen. Erst danach fällt der Beschluss, der den Verstoß feststellt und die Folgen benennt.
Ein häufiger Irrtum: Ein DMA-Beschluss ist kein Gerichtsurteil. Er kommt von einer Behörde, nicht von Richtern. Betroffene Unternehmen können ihn vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten, was regelmäßig passiert. Bis zur endgültigen Klärung können Jahre vergehen, doch der Beschluss gilt in der Zwischenzeit meist trotzdem.
Warum das Thema im Wirtschaftsteil auftaucht
In Nachrichten begegnet dir der Begriff oft in Meldungen wie: Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen einen US-Konzern. Aktienkurse reagieren darauf, weil Anleger abschätzen wollen, wie teuer die Regeln langfristig werden. Auch politisch ist das Thema aufgeladen, weil fast alle betroffenen Unternehmen aus den USA oder China kommen.
Spürbar wird es aber auch direkt am Handy. Auswahlbildschirme für die Standardsuchmaschine, mehrere App-Stores auf einem iPhone oder die Möglichkeit, WhatsApp-Nachrichten mit anderen Messengern auszutauschen, gehen auf DMA-Anforderungen zurück. Manche dieser Funktionen gibt es nur in der EU und nicht in anderen Ländern.
Zunehmend geht es dabei auch um künstliche Intelligenz. Wenn ein Gatekeeper seinen eigenen KI-Assistenten fest in Suche, Betriebssystem oder Messenger einbaut, prüft die Kommission, ob konkurrierende Anbieter dadurch benachteiligt werden. Nicht zu verwechseln ist der DMA mit dem Digital Services Act, der sich um illegale Inhalte kümmert, und mit der KI-Verordnung, die Regeln für KI-Systeme selbst setzt.