
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht erlaubt bestehenden Aktionären, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien ihres Unternehmens bevorzugt zu kaufen. Es schützt sie davor, dass ihr Anteil an der Firma durch die neuen Aktien ungewollt schrumpft.
Eine Aktiengesellschaft gehört ihren Aktionären. Wer eine Aktie besitzt, besitzt einen winzigen Anteil der Firma. Manchmal gibt eine solche Firma zusätzliche Aktien aus, um an frisches Geld zu kommen. Dadurch gibt es mehr Anteile als vorher, und der Anteil jedes einzelnen Besitzers wird kleiner. Das Bezugsrecht gleicht das aus: Wer schon Aktien hat, darf von den neuen zuerst kaufen, und zwar so viele, dass sein Anteil gleich groß bleiben kann. In Deutschland steht dieses Recht im Aktiengesetz und gilt automatisch, sofern die Hauptversammlung es nicht ausdrücklich ausschließt.
Schutz vor stiller Verwässerung
Der Fachausdruck für das Schrumpfen des eigenen Anteils lautet Verwässerung. Ein Beispiel macht das greifbar. Eine Firma hat eine Million Aktien, dir gehören 10.000 davon, also ein Prozent. Nun gibt die Firma eine weitere Million Aktien aus. Ohne Bezugsrecht besitzt du danach nur noch ein halbes Prozent, obwohl du nichts verkauft hast.
Das ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Macht. Auf der Hauptversammlung, dem jährlichen Treffen der Eigentümer, zählt jede Aktie als Stimme. Wer verwässert wird, hat weniger zu sagen. Für Großaktionäre kann das entscheidend sein, etwa wenn eine Sperrminorität von 25 Prozent auf dem Spiel steht.
Wichtig ist der Unterschied zu einer Übernahme. Bei einer Übernahme kauft jemand Aktien von anderen Aktionären, der Anteil wechselt also den Besitzer. Bei einer Kapitalerhöhung entstehen dagegen völlig neue Aktien aus dem Nichts. Genau gegen diese zweite, leisere Form des Anteilsverlusts wirkt das Bezugsrecht.
Vom Bezugsverhältnis zum Handel an der Börse
Bei einer Kapitalerhöhung legt das Unternehmen ein Bezugsverhältnis fest. Ein Verhältnis von 4:1 bedeutet: Wer vier alte Aktien besitzt, darf eine neue kaufen. Der Preis der neuen Aktien liegt fast immer unter dem aktuellen Börsenkurs. Dieser Abschlag ist ein Anreiz, damit möglichst viele Aktionäre wirklich mitmachen.
Niemand ist gezwungen, sein Bezugsrecht zu nutzen. Wer kein weiteres Geld investieren will, kann das Recht in der Regel an der Börse verkaufen. Dafür gibt es einen eigenen Bezugsrechtshandel, der meist rund zwei Wochen läuft. Das Recht hat einen eigenen Kurs, der sich grob aus der Differenz zwischen Börsenkurs und günstigem Ausgabepreis ergibt.
Ein häufiger Irrtum: Wer nichts tut, verliert Geld. Läuft die Frist ab, verfallen die Rechte wertlos, und der Anteil ist trotzdem verwässert. Banken weisen ihre Kunden deshalb aktiv auf die Frist hin. Die Hauptversammlung kann das Bezugsrecht auch ausschließen, etwa wenn ein neuer Großinvestor gezielt einsteigen soll. Ein solcher Ausschluss braucht eine Mehrheit von 75 Prozent und eine sachliche Begründung.
Bezugsrechte in Börsennachrichten und Tech-Finanzierungen
In den Wirtschaftsnachrichten taucht der Begriff auf, wenn ein Unternehmen dringend Kapital braucht. Banken in der Finanzkrise, Fluggesellschaften nach der Pandemie oder Energiekonzerne mit hohen Schulden haben so Milliarden eingesammelt. Meldungen heißen dann etwa: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht im Verhältnis 3:1. Der Aktienkurs fällt an solchen Tagen oft, weil der Markt die Verwässerung sofort einpreist.
Auch in der Technologiebranche spielt das Prinzip eine Rolle, dort oft unter dem englischen Namen Pre-emptive Right. Junge Firmen sammeln in mehreren Finanzierungsrunden Geld ein und geben dabei ständig neue Anteile aus. Frühe Geldgeber lassen sich vertraglich zusichern, bei jeder Runde nachkaufen zu dürfen. Ohne diese Klausel wären ihre Anteile nach wenigen Jahren stark geschrumpft.
Für Privatanleger ist das Bezugsrecht vor allem eine Terminsache. Im Depot erscheint plötzlich eine Position mit dem Zusatz BZR und einer Frist. Dann gibt es drei Möglichkeiten: neue Aktien kaufen, das Recht verkaufen oder es verfallen lassen. Nur die dritte Variante kostet ohne Gegenleistung Geld.