Likeness-Rechte

Likeness-Rechte

Likeness-Rechte sind die Rechte einer Person an ihrem eigenen Aussehen, ihrer Stimme und ihrem Namen. Sie entscheiden, wer ein Gesicht oder eine Stimme kommerziell nutzen darf — und sind durch KI-Fälschungen zu einem zentralen Streitthema geworden.

Jeder Mensch hat ein bestimmtes Aussehen, eine bestimmte Stimme und einen Namen. Zusammen bilden diese Merkmale seine erkennbare Erscheinung. Likeness-Rechte sind die rechtlichen Ansprüche, die eine Person auf diese Erscheinung hat. Vereinfacht gesagt: Ohne Erlaubnis darf niemand mein Gesicht oder meine Stimme benutzen, um damit Geld zu verdienen. Das englische Wort „likeness“ bedeutet ungefähr „Abbild“ oder „Ähnlichkeit“. In Deutschland stecken diese Ansprüche im allgemeinen Persönlichkeitsrecht und im Recht am eigenen Bild, in den USA meist im sogenannten Right of Publicity.

Warum KI-Fälschungen den Streit neu entfacht haben

Lange war das Thema vor allem für Prominente relevant. Wer ein Foto eines Fußballstars auf eine Werbetafel klebte, brauchte einen Vertrag und zahlte Geld. Für alle anderen war das Risiko gering, weil das Nachmachen eines Gesichts teuer und aufwendig war. Genau diese natürliche Schranke ist verschwunden.

Heute genügen wenige Minuten Tonaufnahme, um eine Stimme künstlich nachzubauen. Aus einer Handvoll Fotos entsteht ein Video, in dem eine Person Dinge sagt, die sie nie gesagt hat. Solche Fälschungen heißen Deepfakes: computergenerierte Bilder oder Töne, die echte Aufnahmen imitieren. Betroffen sind längst nicht mehr nur Stars, sondern auch Lehrkräfte, Mitschüler oder Angestellte.

Deshalb geht es bei Likeness-Rechten inzwischen um zwei verschiedene Dinge. Zum einen um Geld: Wer verdient an meinem Gesicht? Zum anderen um Schutz vor Rufschaden, etwa wenn eine gefälschte Stimme in einem Betrugsanruf auftaucht. Beide Fragen landen zunehmend vor Gericht.

Was das Recht schützt und wo es endet

Der Kern ist eine Einwilligung. Wer sein Aussehen für Werbung, ein Spiel oder einen Film hergibt, erlaubt eine bestimmte Nutzung, meist schriftlich und gegen Bezahlung. Fehlt diese Erlaubnis, kann die betroffene Person Unterlassung fordern, also das Löschen und Stoppen der Veröffentlichung. Oft kommt Schadensersatz hinzu.

Es gibt aber Ausnahmen, und die sind wichtig. Berichterstattung über echte Ereignisse ist erlaubt, auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen. Ähnliches gilt für Satire, Kunst und Kritik. Ein Zeitungsfoto von einer Demonstration ist also zulässig, dasselbe Foto auf einer Bierdose wäre es nicht. Die Grenze verläuft grob zwischen Information und kommerzieller Ausbeutung.

Ein häufiger Irrtum: Es kommt nicht darauf an, ob eine echte Aufnahme verwendet wurde. Entscheidend ist, ob das Publikum die Person erkennt. Eine gezeichnete Figur oder eine sehr ähnlich klingende künstliche Stimme kann Likeness-Rechte genauso verletzen wie ein Originalfoto. Deshalb nützt der Hinweis „das ist ja nur KI-generiert“ juristisch wenig. Verwandt, aber nicht identisch ist das Urheberrecht: Es schützt den Fotografen an seinem Bild, nicht die abgebildete Person an ihrem Gesicht.

Von Hollywood-Streiks bis zum Klassenchat

In den Nachrichten tauchen Likeness-Rechte regelmäßig bei Streiks von Schauspielern und Synchronsprechern auf. Ein zentraler Streitpunkt war dort, ob Studios das Abbild eines Darstellers einscannen und später beliebig weiterverwenden dürfen. Auch Musiker klagen, wenn ihre Stimme in KI-Songs auftaucht. Manche Prominente gehen den anderen Weg und verkaufen Lizenzen für ihre digitale Kopie.

In Produkten begegnet dir das Thema in Form von Regeln und Warnhinweisen. Videoplattformen verlangen Kennzeichnungen für künstlich erzeugte Personen. Anbieter von Stimm-Software fordern Nachweise, dass die Sprecherin zugestimmt hat. Solche Auflagen sind kein Nebenaspekt, sondern ein Kostenfaktor für ganze Geschäftsmodelle.

Und es betrifft auch den Alltag ohne Rampenlicht. Wer aus einem Foto eines Mitschülers ein spöttisches KI-Video macht und es weiterschickt, verletzt dessen Rechte. Dass die App kostenlos war und das Video als Witz gedacht ist, ändert daran nichts. Die betroffene Person kann Löschung verlangen, und in ernsten Fällen drohen weitere Konsequenzen.

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