
Rechenleistungsvereinbarung
Eine Rechenleistungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem sich ein Unternehmen für längere Zeit Zugriff auf fremde Computer sichert, um damit KI-Programme zu berechnen. Solche Verträge haben oft ein Volumen von mehreren Milliarden Dollar und laufen über Jahre.
Programme, die Texte oder Bilder erzeugen, brauchen sehr viel Rechenarbeit. Diese Rechenarbeit erledigen keine normalen Bürocomputer, sondern riesige Hallen voller Spezialrechner. Kaum ein Unternehmen baut sich solche Hallen selbst, denn das kostet Milliarden und dauert Jahre. Stattdessen mietet man die Rechner bei jemandem, der sie schon besitzt. Eine Rechenleistungsvereinbarung ist der Vertrag über genau diese Miete: Wer stellt wie viele Rechner, wie lange, und für welchen Preis? Häufig laufen solche Verträge über fünf Jahre oder länger und legen die Summe im Voraus fest.
Warum diese Verträge die Bilanzen bewegen
Für KI-Unternehmen ist Rechenleistung der größte einzelne Kostenblock. Sie ist teurer als Gehälter, Büros und Werbung zusammen. Wer keinen Zugriff auf genügend Rechner hat, kann sein Modell schlicht nicht trainieren. Deshalb sind diese Verträge kein Detail der Buchhaltung, sondern eine Existenzfrage.
Für die Anbieter ist die Rechnung umgekehrt. Ein Rechenzentrum kostet Geld, bevor es einen einzigen Kunden hat. Eine feste Zusage über mehrere Jahre macht diese Investition planbar. Genau darum kündigen Anbieter solche Abschlüsse gerne öffentlich an: Sie beweisen damit, dass die teuren Hallen ausgelastet werden.
Für Anleger sind die Verträge zugleich ein Warnsignal. Ein Umsatz von zehn Milliarden ist nur dann echtes Geld, wenn der Kunde am Ende zahlen kann. Wenn dieser Kunde selbst noch Verluste macht und sein Geld aus Investorenrunden bezieht, hängt die Zusage in der Luft. Kritiker sprechen dann von Kreisgeschäften, weil Geld zwischen wenigen verbundenen Unternehmen im Kreis läuft.
Was in so einem Vertrag geregelt wird
Den Kern bildet die zugesagte Kapazität. Sie wird selten in einzelnen Rechnern gemessen, sondern in Strombedarf, etwa in Gigawatt. Ein Gigawatt entspricht ungefähr dem Verbrauch einer Großstadt. Diese seltsame Einheit hat einen praktischen Grund: Der begrenzende Faktor ist heute nicht der Chip, sondern der verfügbare Strom am Standort.
Dazu kommt der Zeitplan. Kapazität wird meist in Stufen geliefert, weil die Hallen erst gebaut werden müssen. Ein Vertrag über 2030 sagt also etwas über Gebäude aus, die es noch nicht gibt. Verzögerungen bei Stromleitungen oder Chiplieferungen verschieben deshalb ganze Vertragsvolumen.
Ein dritter Punkt ist die Verpflichtung des Kunden. Oft gilt eine Mindestabnahme: Der Kunde zahlt für die Kapazität, auch wenn er sie nicht nutzt. Ähnlich funktioniert ein Handyvertrag mit Grundgebühr, nur mit vielen Nullen mehr. Das schützt den Anbieter, kann den Kunden aber jahrelang binden, selbst wenn neue Technik günstiger würde.
Bekannte Abschlüsse und was sie signalisieren
In den Nachrichten tauchen solche Vereinbarungen seit 2023 fast monatlich auf. OpenAI hat Verträge mit Microsoft, Oracle, Amazon und weiteren Anbietern geschlossen, jeweils in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe. Anthropic wiederum arbeitet mit Google und Amazon zusammen. Die Aktienkurse der Anbieter reagieren auf solche Meldungen oft sofort und deutlich.
Man erkennt diese Deals an bestimmten Formulierungen. Von « mehrjähriger Partnerschaft », « strategischer Zusammenarbeit » oder « Zugang zu Kapazität » ist die Rede. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer verbindlichen Bestellung und einer Absichtserklärung. Letztere klingt in der Pressemitteilung fast gleich, verpflichtet aber zu nichts.
Ein häufiger Irrtum ist, die Vertragssumme als Jahresumsatz zu lesen. Zehn Milliarden über sieben Jahre sind rund 1,4 Milliarden pro Jahr, und der Großteil fließt erst am Ende. Wer Meldungen zu diesen Verträgen einschätzen will, achtet also auf drei Dinge: Laufzeit, Verbindlichkeit und die Frage, woher das Geld des Kunden kommt.