Opt-out

Opt-out

Opt-out bezeichnet eine Regel, bei der etwas standardmäßig erlaubt ist und man aktiv widersprechen muss, wenn man es nicht will. Im Netz betrifft das vor allem die Frage, ob eigene Daten, Texte oder Bilder zum Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen.

Ein Opt-out ist eine Regel nach dem Prinzip « erlaubt, bis jemand widerspricht ». Ein Unternehmen darf also etwas mit deinen Daten tun, solange du nichts dagegen sagst. Willst du es nicht, musst du selbst aktiv werden: ein Häkchen entfernen, eine Einstellung ändern oder eine E-Mail schreiben. Das Gegenstück heißt Opt-in. Dort ist alles verboten, bis du ausdrücklich zustimmst. Der Unterschied klingt klein, entscheidet aber darüber, was mit den Daten der meisten Menschen passiert.

Warum die Voreinstellung fast alles entscheidet

Menschen ändern Voreinstellungen selten. Das ist gut untersucht: Wer ein Formular ausfüllt, lässt die vorgegebenen Einstellungen meistens so, wie sie sind. Bei Opt-out bedeutet das, dass fast alle Nutzer mitmachen, ohne je bewusst zugestimmt zu haben. Bei Opt-in ist es umgekehrt, dort bleiben viele außen vor.

Für Firmen ist das ein enormer Unterschied. Ein Werbenetzwerk mit Opt-out erreicht praktisch alle Kunden. Dasselbe Netzwerk mit Opt-in erreicht vielleicht ein Zehntel davon. Deshalb wird um die Frage, welches der beiden Verfahren gilt, hart gestritten. Es geht dabei nicht um Formulierungen, sondern um Milliardenbeträge und um sehr große Datenmengen.

Kritiker halten Opt-out für eine Scheinwahl. Die Möglichkeit zu widersprechen existiert formal, praktisch findet sie kaum jemand. Befürworter argumentieren dagegen, dass Opt-in viele nützliche Dienste unmöglich machen würde, weil zu wenige Daten zusammenkämen.

Wie ein Widerspruch technisch abläuft

Der einfachste Fall ist ein Schalter im Nutzerkonto. Bei ChatGPT etwa lässt sich einstellen, dass eigene Chats nicht zum Verbessern des Modells verwendet werden. Solche Einstellungen wirken sofort, gelten aber nur für die Zukunft. Was bereits ins Training eingeflossen ist, lässt sich praktisch nicht mehr herauslösen.

Für ganze Websites gibt es einen zweiten Weg. In einer Datei namens robots.txt trägt ein Betreiber ein, welche automatischen Programme seine Seiten lesen dürfen. Solche Programme, Crawler genannt, sammeln Texte und Bilder für Suchmaschinen und für KI-Training. Große Anbieter haben ihren Crawlern eigene Namen gegeben, damit man sie gezielt aussperren kann. Das Verfahren beruht allerdings auf Freiwilligkeit, denn technisch hindert die Datei niemanden.

Ein verbreiteter Irrtum ist, ein Opt-out wirke rückwirkend. Das tut es nicht. Ein Modell, das bereits mit einem Text trainiert wurde, vergisst ihn nicht durch einen späteren Widerspruch. Neu zu trainieren wäre technisch möglich, kostet aber Millionen. Deshalb kommt es beim Opt-out sehr auf den Zeitpunkt an.

Opt-out im Urheberrecht und in KI-Produkten

In der EU ist Opt-out die Grundregel für KI-Training mit fremden Inhalten. Das Urheberrecht erlaubt sogenanntes Text- und Data-Mining, also das automatische Auswerten großer Textmengen. Rechteinhaber dürfen dem aber widersprechen, wenn sie es maschinenlesbar tun. Diese Regelung steht hinter vielen Streitfällen zwischen Verlagen und KI-Firmen.

Auch in bekannten Produkten taucht das Prinzip auf. Soziale Netzwerke wie Instagram oder LinkedIn haben angekündigt, Beiträge ihrer Nutzer für KI-Training zu verwenden, mit einer Widerspruchsmöglichkeit im Kleingedruckten. Bildplattformen bieten Künstlern Formulare, um ihre Werke aus künftigen Datensätzen zu nehmen. Wer Nachrichten über KI liest, stößt regelmäßig auf solche Ankündigungen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Einwilligung nach Datenschutzrecht. Für besonders sensible Daten, etwa Gesundheitsdaten, reicht ein Opt-out in Europa nicht aus. Dort ist eine ausdrückliche Zustimmung nötig. Opt-out ist also kein Freibrief, sondern eine Regel für bestimmte, weniger heikle Fälle.

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