Very Large Online Platform

Very Large Online Platform

Very Large Online Platform ist ein Begriff aus dem EU-Recht für Internetdienste mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der Europäischen Union. Solche Dienste müssen strengere Regeln einhalten als kleinere Anbieter, etwa jährliche Prüfungen ihrer Risiken.

Very Large Online Platform ist ein rechtlicher Begriff der Europäischen Union. Übersetzt heißt er „sehr große Online-Plattform“. Gemeint sind Internetdienste, bei denen Nutzer selbst Inhalte veröffentlichen oder Waren anbieten, also etwa soziale Netzwerke, Videoportale oder Marktplätze. Als „sehr groß“ gilt ein Dienst, wenn ihn im Schnitt mehr als 45 Millionen Menschen pro Monat in der EU nutzen. Das entspricht ungefähr zehn Prozent aller Einwohner der EU. Wer diese Schwelle überschreitet, wird von der EU-Kommission offiziell auf eine Liste gesetzt und bekommt zusätzliche Pflichten.

Warum 45 Millionen Nutzer eine Grenze sind

Hinter der Regel steckt ein einfacher Gedanke: Wer viele Menschen erreicht, kann auch viel Schaden anrichten. Ein kleines Forum mit tausend Mitgliedern verändert keine Wahl. Ein Netzwerk mit hunderten Millionen Nutzern kann Falschinformationen in Stunden über einen ganzen Kontinent verteilen. Die EU behandelt solche Dienste deshalb ähnlich wie andere Infrastruktur, die viele Menschen betrifft.

Gleichzeitig sollen kleine Anbieter nicht erdrückt werden. Die Pflichten für sehr große Plattformen sind teuer: Sie erfordern Juristen, Prüfberichte und eigene Abteilungen für Risikofragen. Ein Start-up könnte das nicht bezahlen und würde vom Markt verschwinden. Die Zahl 45 Millionen ist also ein Kompromiss zwischen Schutz und Wettbewerb.

Für die Unternehmen selbst ist der Status finanziell spürbar. Verstöße können mit bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Bei einem Konzern wie Meta oder Google geht es damit um Milliardenbeträge. Deshalb tauchen VLOPs regelmäßig in Wirtschaftsnachrichten auf, wenn die EU-Kommission ein Verfahren eröffnet.

Welche Pflichten der Status auslöst

Die Grundlage ist ein EU-Gesetz namens Digital Services Act, kurz DSA, zu Deutsch Gesetz über digitale Dienste. Es gilt seit 2023 in allen Mitgliedsstaaten. Plattformen melden ihre Nutzerzahlen, und die EU-Kommission entscheidet dann über die Einstufung. Ist ein Dienst einmal benannt, hat er vier Monate Zeit, die Zusatzpflichten umzusetzen.

Die wichtigste dieser Pflichten ist die Risikobewertung. Die Plattform muss einmal jährlich untersuchen, welchen Schaden ihr Dienst anrichten kann. Dazu gehören die Verbreitung illegaler Inhalte, Auswirkungen auf Wahlen und Folgen für die psychische Gesundheit von Jugendlichen. Anschließend muss sie Maßnahmen dagegen ergreifen. Externe Prüfer kontrollieren das Ergebnis, ähnlich wie Wirtschaftsprüfer eine Bilanz kontrollieren.

Dazu kommen weitere Regeln. Nutzer müssen erklärt bekommen, warum ihnen ein bestimmter Beitrag angezeigt wird. Es muss eine Variante des Empfehlungssystems geben, die nicht auf persönlichen Daten beruht. Werbung darf nicht mehr anhand von Merkmalen wie Religion oder politischer Meinung ausgesteuert werden. Und Forscher können Zugang zu Daten der Plattform verlangen, um deren Wirkung zu untersuchen.

Wer auf der Liste steht

Die EU-Kommission hat 2023 die erste Gruppe benannt, darunter Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, X, LinkedIn, Amazon und Zalando. Später kamen weitere dazu, etwa Pornoportale und die Shopping-App Temu. Auch sehr große Suchmaschinen fallen unter ähnliche Regeln, sie heißen dann VLOSE. Die Liste ist öffentlich und wird laufend aktualisiert.

Für KI-Themen ist der Status zunehmend relevant. Wenn eine Plattform einen Chatbot oder eine Bildgenerierung einbaut, zählt das zu den Funktionen, deren Risiken sie prüfen muss. Die EU-Kommission hat bereits Auskunftsverlangen zu KI-generierten Inhalten und deren Kennzeichnung verschickt. Der DSA und das separate KI-Gesetz der EU greifen hier ineinander.

Ein häufiger Irrtum ist, den DSA mit der Datenschutz-Grundverordnung zu verwechseln. Die DSGVO regelt, was mit persönlichen Daten geschehen darf. Der DSA regelt dagegen, wie Plattformen mit Inhalten und Risiken umgehen. Beide Gesetze gelten parallel, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.

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