
WCAG
WCAG ist ein international anerkanntes Regelwerk dafür, wie Webseiten und Apps gestaltet sein müssen, damit auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Es legt in drei Stufen fest, was eine Seite mindestens leisten muss, und ist in vielen Ländern rechtlich verbindlich.
WCAG ist ein Regelwerk dafür, wie Internetseiten und Apps gebaut sein sollten. Ziel ist, dass auch Menschen mit einer Behinderung sie ohne fremde Hilfe benutzen können. Gemeint sind zum Beispiel blinde Menschen, Menschen mit Sehschwäche oder solche, die keine Maus bedienen können. Die Abkürzung steht für Web Content Accessibility Guidelines, also etwa « Richtlinien für zugängliche Webinhalte ». Herausgegeben werden sie vom W3C, einer internationalen Organisation, die die technischen Standards des Internets festlegt. Die Regeln sind keine Empfehlung unter vielen: In der EU und vielen anderen Ländern schreiben Gesetze vor, dass Behörden und immer mehr Unternehmen sich daran halten müssen.
Wenn eine Website Menschen aussperrt
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Behinderung. Wer nicht sehen kann, lässt sich Webseiten von einem Programm vorlesen. Dieses Programm heißt Screenreader und liest den Programmcode der Seite laut vor. Wenn ein Foto keine Textbeschreibung hat, sagt der Screenreader nur « Grafik ». Ein Bestellknopf ohne Beschriftung wird damit unbedienbar.
Das betrifft weit mehr Leute als nur die Zielgruppe im engeren Sinn. Untertitel in Videos helfen auch im lauten Bus. Guter Kontrast hilft allen bei Sonnenlicht auf dem Display. Eine Seite, die sich komplett per Tastatur bedienen lässt, ist für geübte Nutzer sogar schneller. Fachleute nennen das den Randstein-Effekt: Die abgesenkte Bordsteinkante wurde für Rollstühle gebaut, genutzt wird sie von Kinderwagen, Koffern und Fahrrädern.
Dazu kommt der rechtliche Druck. Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet auch private Anbieter, etwa Onlineshops und Banken-Apps, zur Barrierefreiheit. Als Maßstab dienen dabei die WCAG. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Vier Prinzipien und drei Stufen
Die WCAG ordnen alle Anforderungen vier Grundprinzipien zu. Inhalte müssen wahrnehmbar sein, also über mehr als einen Sinn zugänglich. Sie müssen bedienbar sein, etwa auch ohne Maus. Sie müssen verständlich sein, also klar beschriftet und vorhersehbar. Und sie müssen robust sein, damit auch Hilfsprogramme sie korrekt auswerten können.
Unter diesen Prinzipien stehen rund achtzig einzelne Erfolgskriterien. Jedes ist eine überprüfbare Aussage, kein vager Wunsch. Ein Beispiel: Text muss sich vom Hintergrund mit einem Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1 abheben. Ein anderes: Jedes Bild braucht einen Alternativtext, der seinen Inhalt beschreibt. Ein drittes: Videos brauchen Untertitel.
Die Kriterien sind in drei Stufen sortiert: A, AA und AAA. Stufe A ist das absolute Minimum, ohne das eine Seite für manche Menschen völlig unbenutzbar bleibt. Stufe AA gilt als der praktische Standard und ist das, was Gesetze meist verlangen. Stufe AAA ist die strengste Ausbaustufe und für ganze Websites oft unrealistisch. Ein häufiger Irrtum ist, Barrierefreiheit sei eine Sache des Designs. Tatsächlich entscheidet vor allem der saubere Aufbau des Codes im Hintergrund.
Von der Schulplattform bis zum Prüfwerkzeug
Du begegnest den WCAG täglich, ohne es zu merken. Der beschreibende Text unter einem Bild in sozialen Netzwerken geht auf sie zurück. Ebenso automatische Untertitel bei Videos oder der Dunkelmodus mit ausreichendem Kontrast. Auch digitale Schulplattformen und Behördenportale müssen die Vorgaben erfüllen.
In der Praxis prüfen Entwickler ihre Seiten mit Werkzeugen wie Lighthouse, das in den Chrome-Browser eingebaut ist. Solche Programme finden aber nur einen Teil der Probleme, grob geschätzt ein Drittel. Ob ein Alternativtext ein Bild sinnvoll beschreibt, kann bislang nur ein Mensch beurteilen. Genau hier setzen inzwischen KI-Werkzeuge an, die Bildbeschreibungen automatisch vorschlagen.
In Wirtschaftsnachrichten taucht der Begriff meist im Zusammenhang mit Klagen oder Fristen auf. Große Konzerne wurden bereits verklagt, weil ihre Onlineshops für blinde Kunden unbenutzbar waren. Abzugrenzen ist WCAG von der Norm EN 301 549, dem europäischen Standard. Diese Norm übernimmt die WCAG-Kriterien weitgehend und ergänzt sie um Vorgaben für Hardware und Software.