Ein-Jahres-Cliff

Ein-Jahres-Cliff

Das Ein-Jahres-Cliff ist eine Sperrfrist bei Firmenanteilen für Mitarbeiter: Wer vor Ablauf des ersten Jahres geht, bekommt gar nichts. Wer bleibt, erhält an diesem Stichtag auf einen Schlag den Anteil des ersten Jahres.

Viele Technologiefirmen zahlen ihren Mitarbeitern nicht nur Gehalt, sondern versprechen ihnen zusätzlich einen kleinen Anteil an der Firma. Dieser Anteil wird aber nicht sofort übergeben. Er wird über mehrere Jahre verteilt freigeschaltet, meist über vier Jahre. Und im ersten Jahr passiert dabei zunächst gar nichts: Wer vorher kündigt oder gekündigt wird, geht vollständig leer aus. Erst am ersten Jahrestag springt die Sperre auf, und ein Viertel der versprochenen Anteile gehört der Person wirklich. Diese Klippe am Ende des ersten Jahres heißt Ein-Jahres-Cliff, nach dem englischen Wort für Felsklippe.

Warum Firmen diese Klippe einbauen

Anteile am Unternehmen sind für junge Firmen ein Ersatz für Bargeld. Ein Start-up kann selten die Gehälter zahlen, die ein Großkonzern bietet. Es bietet stattdessen ein Stück der möglichen Zukunft an. Damit dieses Versprechen nicht verpufft, soll es an Treue gekoppelt sein.

Die Klippe löst dabei ein konkretes Problem. Ohne sie könnte jemand drei Monate bleiben, wieder gehen und trotzdem dauerhaft Miteigentümer sein. Bei einem späteren Verkauf der Firma würde diese Person mitverdienen, obwohl sie kaum etwas beigetragen hat. Für die Gründer ist das doppelt ärgerlich, weil jeder vergebene Anteil den eigenen verkleinert.

Ein Jahr gilt außerdem als brauchbare Probezeit. In dieser Zeit zeigt sich, ob jemand ins Team passt und ob die Zusammenarbeit trägt. Für Mitarbeiter hat das eine unangenehme Kehrseite. Wer im elften Monat merkt, dass der Job nicht passt, hält oft noch ein paar Wochen durch, um die Klippe nicht knapp zu verfehlen.

Vom Stichtag bis zur letzten Rate

Das schrittweise Freischalten von Anteilen heißt auf Englisch Vesting. Ein typischer Vertrag lautet: vier Jahre Vesting, ein Jahr Cliff, danach monatlich. Übersetzt heißt das Folgendes. Insgesamt sind die Anteile nach vier Jahren vollständig verdient. Im ersten Jahr ist alles gesperrt. Am Jahrestag werden 25 Prozent auf einen Schlag frei. Danach kommt jeden Monat ungefähr ein Achtundvierzigstel dazu.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Jemand bekommt 4.800 Anteile über vier Jahre zugesagt. Nach elf Monaten Kündigung bedeutet: null Anteile. Nach genau zwölf Monaten: 1.200 Anteile. Nach 18 Monaten sind es 1.200 plus sechs Monatsraten zu je 100, also 1.800. Der Sprung am Stichtag ist also real und groß.

Wichtig ist eine Unterscheidung, die oft durcheinandergeht. Freigeschaltet heißt nicht ausgezahlt. Die Anteile gehören der Person zwar endgültig, sie lassen sich aber meist nicht einfach verkaufen. Zu Geld werden sie in der Regel erst, wenn die Firma verkauft wird oder an die Börse geht. Bis dahin ist der Wert nur eine Rechengröße auf dem Papier.

Cliffs in Stellenanzeigen und Übernahme-News

Am direktesten begegnet einem das Cliff im Arbeitsvertrag von Technologiefirmen. In Stellenausschreibungen stehen Formulierungen wie Equity, Stock Options oder RSUs. Dahinter steckt fast immer ein Vesting-Plan mit Klippe. Die Klausel ist verhandelbar, aber die Kombination aus vier Jahren und einem Jahr Cliff ist der Standard, an dem sich fast alle orientieren.

Auch in Wirtschaftsnachrichten taucht das Thema auf. Wenn eine große KI-Firma ein kleines Team abwirbt, ist oft von Ausgleichszahlungen die Rede. Der neue Arbeitgeber ersetzt dann die Anteile, die beim Wechsel verfallen. Umgekehrt berichten Medien über Kündigungswellen kurz nach großen Vesting-Stichtagen, weil dann viele Mitarbeiter gleichzeitig frei entscheiden können.

Ein verbreiteter Irrtum lautet, das Cliff schütze nur die Firma. Es schafft auch Klarheit für beide Seiten, weil das Datum vorher feststeht. Wer eine solche Zusage bewertet, sollte trotzdem nüchtern bleiben. Die meisten Start-ups scheitern, und dann sind die Anteile wertlos, egal wie lange jemand geblieben ist.

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