Overallotment

Overallotment

Ein Overallotment ist eine Zusatzvereinbarung beim Börsengang: Die begleitenden Banken dürfen mehr Aktien verkaufen, als das Unternehmen ursprünglich anbietet, und diese Zusatzmenge später nachliefern oder zurückkaufen. Das Verfahren dient dazu, den Kurs in den ersten Handelstagen zu stabilisieren.

Wenn ein Unternehmen erstmals Anteile an der Börse verkauft, legt es vorher eine feste Stückzahl fest. Diese Anteile heißen Aktien, und der erste Verkauf an der Börse heißt Börsengang. Beim Overallotment darf die begleitende Bank vorab mehr Aktien an Käufer verkaufen, als eigentlich vorhanden sind. Diese Zusatzmenge liegt meist bei 15 Prozent der ursprünglichen Stückzahl. Ob die Bank sie am Ende wirklich liefert, entscheidet sich erst in den Wochen nach dem Start. Der Begriff wird oft mit dem Wort Greenshoe gleichgesetzt, das auf eine amerikanische Schuhfirma zurückgeht, die dieses Verfahren 1963 erstmals nutzte.

Warum der erste Börsentag so heikel ist

Der Preis einer Aktie beim Börsengang wird vorher von Bank und Unternehmen ausgehandelt. Niemand weiß sicher, ob der Markt diesen Preis akzeptiert. Fällt der Kurs am ersten Tag deutlich, wirkt der ganze Börsengang wie ein Fehlschlag. Das schadet dem Ruf des Unternehmens und verärgert die Käufer der ersten Stunde.

Das Overallotment gibt der Bank ein Werkzeug gegen genau dieses Risiko. Sie kann in den ersten Tagen selbst als Käuferin auftreten und damit Nachfrage erzeugen. Diese sogenannte Kursstabilisierung ist in Europa ausdrücklich erlaubt, aber streng geregelt. Sie darf nur für einen begrenzten Zeitraum stattfinden, üblicherweise 30 Tage, und muss öffentlich angekündigt werden.

Für das Unternehmen hat die Sache noch einen zweiten Vorteil. Läuft der Börsengang gut, fließen durch die Zusatzaktien mehr Geld und höhere Erlöse in die Kasse. Das Overallotment ist also keine reine Absicherung, sondern auch eine Chance auf eine größere Emission.

Der Trick mit den geliehenen Aktien

Die Bank verkauft am Anfang bewusst mehr Aktien, als sie besitzt. Diese Überhangmenge leiht sie sich meist von den Altaktionären, also den bisherigen Eigentümern des Unternehmens. Sie schuldet ihnen die Stücke und muss sie irgendwann zurückgeben. Genau diese Schuld ist der Hebel für alles Weitere.

Steigt der Kurs nach dem Börsenstart, zieht die Bank die Mehrzuteilungsoption. Sie darf die geliehenen Aktien zum ursprünglichen Ausgabepreis neu beziehen und damit ihre Schuld begleichen. Fällt der Kurs dagegen unter den Ausgabepreis, kauft sie die Stücke stattdessen an der Börse zurück. Dieser Rückkauf stützt den Kurs, weil er zusätzliche Nachfrage schafft. Die Bank verdient dabei sogar an der Preisdifferenz, trägt aber auch das Risiko, wenn der Kurs stark schwankt.

Man kann es sich wie eine Rückgabefrist beim Onlinekauf vorstellen. Man bestellt mehr, als man sicher braucht, und entscheidet später anhand der tatsächlichen Lage. Nur ist die Entscheidung hier an einen klaren Mechanismus gebunden und nicht an eine Laune.

Woran man ein Overallotment in der Nachricht erkennt

In Meldungen zu Börsengängen taucht der Begriff fast immer im Kleingedruckten auf. Typische Formulierungen sind Angaben wie „einschließlich Greenshoe“ oder „bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption“. Wer solche Sätze liest, sollte wissen: Das genannte Emissionsvolumen ist dann die Obergrenze, nicht der sichere Betrag.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, das Overallotment werde immer voll genutzt. Bei schwachen Börsengängen bleibt es teilweise oder ganz ungenutzt. Zeitungen berichten dann später, die Banken hätten den Greenshoe nur zur Hälfte gezogen. Das ist ein deutliches Signal dafür, dass die Nachfrage schwächer war als erhofft.

Abzugrenzen ist der Begriff von der reinen Überzeichnung. Überzeichnet heißt, dass Anleger mehr Aktien bestellt haben, als angeboten wurden. Das ist ein Nachfragesignal. Das Overallotment ist dagegen ein vertragliches Instrument, das unabhängig davon vorher vereinbart wird.

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