Lock-up-Frist

Lock-up-Frist

Die Lock-up-Frist ist ein Zeitraum nach dem Börsengang eines Unternehmens, in dem Gründer, frühe Geldgeber und Mitarbeiter ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. Sie dauert meist 90 bis 180 Tage und soll verhindern, dass sofort nach dem Start große Mengen Anteile auf den Markt drücken.

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, verkauft es zum ersten Mal Anteile an die Öffentlichkeit. Solche Anteile heißen Aktien: Wer eine besitzt, besitzt ein winziges Stück der Firma. Vor dem Börsengang gehören fast alle Anteile einer kleinen Gruppe — den Gründern, den ersten Geldgebern und oft auch den Mitarbeitern. Diese Gruppe darf ihre Anteile nach dem Börsenstart eine Zeit lang nicht verkaufen. Genau dieser Sperrzeitraum ist die Lock-up-Frist. Sie ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine vertragliche Zusage gegenüber den Banken, die den Börsengang organisieren.

Warum Banken auf der Sperre bestehen

Der Preis einer Aktie hängt davon ab, wie viele Menschen kaufen und wie viele verkaufen wollen. Kommen plötzlich sehr viele Aktien auf den Markt, fällt der Preis. Ohne Sperre könnten Gründer und frühe Investoren am ersten Handelstag alles abstoßen. Der Kurs würde einbrechen, und wer beim Börsengang gekauft hat, säße auf Verlusten.

Die Frist hat noch einen zweiten Zweck. Sie ist ein Signal an neue Anleger: Wer die Firma am besten kennt, bleibt vorerst investiert. Ein Gründer, der monatelang nicht aussteigen darf, hat ein starkes Interesse daran, dass die ersten Quartalszahlen gut aussehen. Wirtschaftswissenschaftler nennen so etwas ein glaubwürdiges Signal, weil es den Absender selbst etwas kostet.

Für die begünstigten Insider ist die Sperre allerdings unangenehm. Ihr Vermögen steht auf dem Papier, ist aber monatelang nicht verfügbar. Fällt der Kurs in dieser Zeit stark, können sie nur zusehen. Genau dieser Effekt hat 2021 und 2022 viele Mitarbeiter von Tech-Firmen getroffen, deren Aktien nach dem Börsengang deutlich nachgaben.

Was im Vertrag steht und wann die Sperre endet

Die Regeln stehen in einem Lock-up-Vertrag zwischen den Insidern und den begleitenden Banken. Üblich sind 90, 120 oder 180 Tage ab dem ersten Handelstag. Die genaue Dauer und alle Ausnahmen werden im Börsenprospekt veröffentlicht. Das ist das offizielle Dokument, das ein Unternehmen vor dem Börsengang vorlegen muss. Anleger können dort also nachlesen, wann welche Aktienpakete frei werden.

Viele Verträge kennen ein gestaffeltes Ende. Ein Teil der Anteile wird früher freigegeben, oft dann, wenn der Kurs eine bestimmte Schwelle überschreitet oder die ersten Quartalszahlen veröffentlicht sind. Andere Verträge erlauben kleine Verkäufe schon vorher, etwa um Steuern auf zugeteilte Aktien zu bezahlen. Die Banken können eine Sperre außerdem vorzeitig aufheben, wenn sie das für sinnvoll halten.

Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei ähnlichen Begriffen. Eine Haltefrist im Steuerrecht regelt, wie lange man ein Wertpapier besitzen muss, damit Gewinne günstiger besteuert werden — das hat mit dem Börsengang nichts zu tun. Und eine Vesting-Regel bestimmt, wann Mitarbeiter ihre zugesagten Aktien überhaupt erst erhalten. Die Lock-up-Frist greift danach: Man besitzt die Aktien bereits, darf sie nur noch nicht verkaufen.

Der Tag, an dem die Sperre fällt

In Finanznachrichten taucht der Begriff meist rund um das Ende der Frist auf. Schlagzeilen lauten dann etwa: „Lock-up läuft aus — Millionen Aktien werden handelbar.“ Analysten rechnen vorher aus, wie viele Anteile theoretisch auf den Markt kommen könnten. Bei großen Tech-Börsengängen sind das oft mehr Aktien, als beim Börsengang selbst verkauft wurden.

Der Kurs reagiert häufig schon in den Tagen davor, weil professionelle Anleger den Termin kennen. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass der Kurs am Stichtag zwangsläufig einbricht. Studien zeigen im Durchschnitt nur einen leichten Rückgang von wenigen Prozent. Entscheidend ist, ob die Insider tatsächlich verkaufen — und das tun längst nicht alle.

Für KI- und Tech-Firmen ist das Thema derzeit besonders präsent. Viele dieser Unternehmen waren lange privat finanziert und haben ihren Mitarbeitern über Jahre Aktienpakete zugesagt. Geht so eine Firma an die Börse, hängt an der Lock-up-Frist das Vermögen tausender Menschen. Wer solche Aktien kauft, sollte den Termin deshalb kennen — er steht im Prospekt und wird von Finanzportalen als eigener Kalendereintrag geführt.

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